Die Unterscheidung von Offentlichem Recht und Privatrecht ist eine der grundlegenden Differenzierungen der deutschen Rechtsordnung. Wenngleich anerkannt ist, dass die Teilrechtsordnungen vielfaltige Uberschneidungen aufweisen und sich gegenseitig erganzen, bereitet ihre Koordinierung nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten. Dominik Schafers entwickelt auf der Grundlage allgemeiner rechtstheoretischer Uberlegungen zum Verhaltnis von Offentlichem Recht und Privatrecht sowie zum Umgang mit Normregimekollisionen erstmals konsistente Metanormen, wie mit Uberschneidungen der Teilrechtsordnungen umzugehen ist, wie Konflikte zwischen ihnen aufzulosen sind und wie sich wechselseitige Beeinflussungen methodisch und dogmatisch begrunden lassen. Besonderes Augenmerk legt er auf die unionsrechtliche Dimension. Das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht dient dabei als Referenzbeispiel.