Die Kommentierung umfasst neben der Zivilprozessordnung auch die relevanten Nebengesetze (wie EGZPO, GVG, KapMuG und MediationsG) sowie das europaische und internationale Zivilprozessrecht. Selbstverstandlich sind alle relevanten Gesetzesanderungen sowie die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre berucksichtigt.