Das Sachenrecht ist eine Hauptmaterie des Privatrechts. Das Eigentum, insbesondere das an Grundstucken, ist der zentrale Begriff des verfassungs- und einfachrechtlichen Rechtsschutzes. Mit dieser Einordnung verliert der Stoff jede Trockenheit. Es entwickelt sich vielmehr ein erheblicher Reiz: So ist das gesamte System unseres Rechtsschutzes vom Eigentum als Prototyp der subjektiven Rechte und des Rechtsschutzes her zu verstehen. Den Ansatz, unser Recht als Gesamtsystem zu begreifen, verfolgt das vorliegende Buch von Jan Wilhelm. Das Grundsatzliche ist in allen Details zu entfalten. Die Zuordnung der Rechte zu mehreren Personen, sei es in Gestalt der Bruchteilsgemeinschaft (insbesondere beim Wohnungseigentum), sei es in Gestalt der Gesamthands-Personengesellschaften, weiter das internationale Sachenrecht und das europaische Sachenrecht, und sodann Grundbuch, Besitz und die einzelnen Sachenrechte werden untersucht. Das Buch schliet mit der zentralen Rolle der privaten subjektiven Rechte als Mittel der Kreditsicherung. Eine Besonderheit des Buches besteht in der Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung. Diese ist nach Kraften bis zum Jetztstand berucksichtigt. Grundsatzlich bedeutsame Entscheidungen werden nicht nur angefuhrt, sondern als vollstandige Falllosungen prasentiert. Ein Handbuch fur Wissenschaft und Praxis des Privatrechts. Ein Lehrbuch fur die Studierenden zur Erorterung und Vertiefung von Einzelfragen.