Die Ausbung weltlicher Macht durch kirchliche Institutionen zhlt zu den Besonderheiten des Alten Reiches und seiner Verfassung. Man spricht in diesem Sinne verkrzend vom Geistlichen Staat", obwohl geistliches und weltliches Regiment - etwa in der Verwaltung - durchweg klar voneinander unterschieden wurden. In ihrer Person freilich vereinten Bischfe, bte oder btissinnen zwei Charaktere" und reprsentierten sowohl die kirchliche als auch die weltliche Obrigkeit. Wenn beispielsweise noch heute sprichwrtlich die Rede ist vom guten Leben unterm Krummstab", unterstellt man im Allgemeinen den geistlichen Territorien im Vergleich mit weltlichen Herrschaften eine untertanenfreundlichere Regierung. Wie berechtigt solche Differenzierungen sind und welche Spezifika tatschlich im 17. und 18. Jahrhundert die weltliche Herrschaft in geistlicher Hand ausmachten, wird in diesem Tagungsband in 16 Beitrgen aus den Perspektiven Verfassung", Selbstverstndnis", Reprsentation" und konomie" untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf wirtschaftlichen Aspekten, die anhand eines nordwest- und eines sddeutschen Fallbeispiels beleuchtet werden, und aus denen sich berraschende Bezge zur Kulturpolitik" der Klster ergeben. Beitrgerinnen und Beitrger des Bandes: Rainald Becker, Bettina Braun, Meinrad von Engelberg, Marian Fssel, Peter Hersche, Gerhard Immler, Matthias Ludwig, Winfried Reininghaus, Winfried Romberg, Teresa Schrder-Stapper, Gerd Schwerhoff, Andrea Thiele, Andreas Waczkat, Sascha Weber, Dieter J. Wei, Wolfgang Wst.