Der Band enthalt die Beitrage zur INTERGU-Tagung 2006. "Systembildung" wirft im Europaischen Privatrecht andere Fragen auf als im nationalen Recht. Die Rechtsangleichung ist im Zusammenhang mit den Vorgaben des Primarrechts zu sehen, wie sie insbesondere in den Grundfreiheiten und den beschrankten Rechtsetzungskompetenzen liegen, aber auch im Lichte des Internationalen Urheberrechts. Die systematische Untersuchung der Sachfragen des Urheberrechts erfordert eine Analyse der Rechtsetzung im Querschnitt. Und die mehrstufige Rechtsetzung durch Richtlinien wirft eigene Probleme fur die nationalen Gesetzgeber und Gerichte auf. Die Referenten - Wissenschaftler und Praktiker des Europarechts und des Urheberrechts aus Deutschland und Osterreich - untersuchen die Grundlagen des Europaischen Urheberrechts - Primarrecht und Internationales Urheberrecht - und das Harmonisierungskonzept der Gemeinschaft. Sie stellen die Rechtsangleichung nach Sachfragen geordnet dar: Schutzgegenstand und Rechtsinhaber, Inhalte und Schranken des Urheberrechts, Urhebervertragsrecht und Verwertungsgesellschaftenrecht sowie Rechtsdurchsetzung. Und sie erortern schlielich Fragen der Umsetzung urheberrechtlicher Richtlinien in das nationale Recht und der Anwendung dieses Umsetzungsrechts.