Das Urteil des Europaischen Gerichtshofes in der Rechtssache CCOO (C-55/18) vom 14.05.2019 loste die jungste Debatte um die Notwendigkeit einer Reformierung des deutschen Arbeitszeitgesetzes mit dem Fokus der Normierung einer Arbeitszeiterfassungspflicht aus. Die Arbeit greift diese aktuelle Thematik mit dem Ziel auf, ein geeignetes Losungsmodell zu schaffen, mithilfe dessen die unionsrechtlichen Anforderungen an eine vollstandige Erfassung von Arbeitszeit praxistauglich und effektiv in das nationale deutsche Recht umgesetzt werden konnen. Dabei findet zunachst eine Auseinandersetzung mit der Abgrenzung von Arbeitszeitbegriffen verschiedener Bereiche statt. Beleuchtet werden auch erwagenswerte Ausnahmebereiche und mogliche Differenzierungen sowie datenschutzrechtliche Besonderheiten.