Durch ihre existenzsichernde Bedeutung nimmt die Erwerbsarbeit eine zentrale Rolle im Leben der meisten Menschen ein. Der Arbeitsvertrag bildet allerdings nicht nur die Basis materieller Wertschopfung, sondern gewahrt dem Arbeitnehmer auch die Moglichkeit zur Personlichkeitsentfaltung. Insofern ist heute weitgehend anerkannt, dass dem Recht des Arbeitgebers, die Arbeitsleistung in vertraglich geregeltem Umfang einzufordern, auch die Pflicht gegenubersteht, den Arbeitnehmer ordnungsgema zu beschaftigen. Unter Berucksichtigung der historischen Entwicklung des Beschaftigungsanspruchs uberpruft der Autor dessen grundrechtlich gepragte Begrundung. Hierbei ordnet er die Beschaftigungspflicht aus schuldrechtlicher Perspektive in den zivilrechtlichen Pflichtenkatalog ein, bevor er in einem weiteren Schritt die Grenzen des Beschaftigungsanspruchs absteckt.