Die Autorin analysiert und vergleicht die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorgaben zur Familienzusammenfuhrung in Deutschland und den USA. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf dem Schnittpunkt von Einwanderung und dem Schutz der nationalen Sicherheit. Bei der Ausbalancierung der hier vorzufindenden gegenlaufigen Interessen spielen Verfahrensrechte eine erhebliche Rolle. Die Autorin geht daher der Frage nach, ob bzw. welche materiellen und prozessualen Rechte einer einreisewilligen Person in einem Konsulat des Zielstaates auf auslandischem Territorium im Visumverfahren zustehen und welche Rechte der stammberechtigten Person in dem Zielstaat selbst zukommen. Die Beantwortung der Frage wird mageblich durch die Einbindung eines Staates in eine internationale bzw. supranationale Rechtsordnung bestimmt, weshalb ein besonderer Fokus auf dem Volkerrecht, dem Unionsrecht und dem europaischen Menschenrechtsregime liegt.