Basierend auf der abendlandischen Tradition, die von der grundlegenden Verschiedenheit von Natur und Freiheit ausgeht, zeigt Theo Kobusch in seiner Untersuchung, dass das Eigentumliche der Natur in der Selbsterweiterung und das Eigentumliche der Freiheit in der Selbstbeschrankung besteht. Die Selbstbeschrankung des Willens macht jedoch das Moralische aus. Fur diesen Ansatz muss der Begriff des Moralischen in seiner weitesten Bedeutung, d.h. im univoken Sinn, durch den die menschliche und die gottliche Freiheit verbunden sind, gedacht werden. In der bis zum Deutschen Idealismus und daruber hinaus reichenden Tradition steht der Begriff der Freiheit oder des Moralischen im allerallgemeinsten Sinne im Vordergrund. In diesem Verstandnis muss das, was fur das menschliche Bewusstsein Gut und Bose ist, es auch fur den gottlichen Willen sein. Entsprechend stellt die 'moralische Notwendigkeit' fur Gott und Mensch die hochste Form der Freiheit dar und die Unterscheidung zwischen Willkur und Freiheit ist dann sowohl fur den menschlichen als auch den gottlichen Bereich gultig. Diese von Hegel stammende Unterscheidung ist auch die Grundlage fur die unser aktuelles Denken bestimmenden Freiheitsbegriffe: der libertarischen und der sozialen Freiheit.