Bis zu ihrem Ende befasste sich die DDR-Justiz gema Verfassungsauftrag intensiv mit der Strafverfolgung der NS-Tater. Auch Verfahren gegen inzwischen in der BRD bestens integrierte Amtstrager wie Oberlander oder Globke wurden angestrengt. 1990 wurden alle noch laufenden Ermittlungen an die Bundesanwaltschaft ubergeben - und verkummerten dort vielfach zu Karteileichen. Erstmals sind nun alle abgeschlossenen Verfahren in einem Band dokumentiert - ein einzigartiges, detailliertes Kompendium.