In Graubunden war die Armenfursorge zunachst eine Aufgabe der Gemeinden. Diese waren damit oft uberfordert. Das Niederlassungsgesetz von 1874 berechtigte neu die politischen Gemeinden, die Fursorge anstelle der Burgergemeinden wahrzunehmen. Vielerorts blieb aber lange unklar, von welcher "Gemeinde" die Fursorgelasten zu tragen waren. Der Kanton seinerseits trat erst spat als Akteur in der sozialen Hilfe auf. Er unterstutzte viele "Defizitgemeinden" mit namhaften Beitragen an ihre Armenausgaben. Mit welchen behordlichen Strukturen, finanzpolitischen Instrumenten und okonomischen Folgen begegnete man in Graubunden im 19. und 20. Jahrhundert sozialer Not? In welcher Weise veranderte sich das Gesicht der sozialen Hilfe? Anhand der kantonalen Erlasse und weiterer Quellen sowie mit einem vertiefenden Blick auf die Verhaltnisse in einigen ausgewahlten Gemeinden liefert das Buch Antworten und schliesst eine Forschungslucke.