Die Aufrechterhaltung der Erinnerung an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, an Widerstand, Flucht und Vertreibung wird heute uberwiegend als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen und nicht als eine alleinige Prarogative des Staates. Dennoch ist offentliches Erinnern und Gedenken als Bestandteil des kulturstaatlichen Auftrags von Bund, Landern und Kommunen anerkannt. Der Umgang des Staates und seiner Institutionen mit (schmerzhafter) Vergangenheit und den Orten, an denen die Erinnerung an diese Vergangenheit haftet", ist zwar seit Jahren Gegenstand intensiver Forschung. Die verwaltungsrechtliche und verwaltungshistorische Perspektive ist dabei jedoch deutlich unterreprasentiert gewesen. Nicht nur Fragen der Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen und den zivilgesellschaftlichen Akteuren, sondern auch die Kompetenzen, Organisationsformen und Entscheidungsmastabe der mit Erinnerungsaufgaben befassten Behorden und Einrichtungen sind bislang nur punktuell beleuchtet worden. Sind der Bund und die Lander allein als Forderer oder Koordinatoren fur kommunale und zivilgesellschaftliche erinnerungskulturelle Aktivitaten gefragt? Besteht ein Handlungsbedarf fur die Schaffung einer zentralen - zumindest einer uberortlichen - erinnerungskulturellen Infrastruktur? Bedurfen Gedenkstatten und andere Erinnerungsorte eines spezifischen ordnungsrechtlichen Schutzes? Wie kann die Sicherstellung des Pietatsschutzes an Orten des Gedenkens verfassungskonform ausgestaltet werden? Erfordert ein angemessener Umgang mit flachenhaften Zeugnissen der deutschen Vergangenheit wie dem Westwall und den Relikten des Eisernen Vorhangs" besondere rechtliche Vorkehrungen?Diese Lucke soll der vorliegende Band fullen, der im Rahmen eines von der Hochschule fur Polizei und offentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen geforderten Projekts entstanden ist. Autor:innen des Bandes sind Jurist:innen und Historiker:innen aus den Bereichen Lehre, Forschung und Verwaltung.