Mit der Know-how-Schutz-Richtlinie (RL 2016/943/EU) wird das Geheimnisschutzrecht europaweit erstmalig harmonisiert. Der deutsche Gesetzgeber setzt die europarechtlichen Vorgaben durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in einem eigenständigen Stammgesetz um. Die bisher strafrechtlich ausgestaltete Rechtsmaterie wird dabei auf ein zivilrechtlich geprägtes Fundament umgestellt.
Eine solch tiefgreifende Reform verläuft erwartungsgemäß nicht reibungslos und so stellt sich trotz zahlreicher Debatten und Verbesserungsvorschläge im Gesetzgebungsverfahren eine Vielzahl von Fragen rund um das neue Geheimnisschutzrecht, die es zu beantworten gilt. Nur beispielhaft zu nennen sind hier das Kollisionsrecht, prozessuale Fragestellungen und die Neugestaltung der Folgeansprüche. Diese Fragen zu beantworten nimmt sich ein exzeptioneller Kommentar zum Geheimnisschutzrecht unter dem Dach des De Gruyter-Verlags an.
Unter der Herausgeberschaft von Herrn Prof. Dr. Thomas Hoeren und Herrn Dr. Reiner Münker versammelt sich ein kleines Team von 15 bis 20 hoch spezialisierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis, um mit einem einzigartigen und innovativen Ansatz das neue Geheimnisschutzrecht zu beleuchten. Das Projekt zeichnet sich gegenüber anderen Kommentaren durch vier Besonderheiten aus: Grundlage ist ein alternativer Kommentaransatz, der das Geheimnisschutzrecht als eigenständig ausgestalteten Teil des Lauterkeitsrechts ansieht. Der Kommentar weicht damit von IP-rechtlich geprägten Ansätzen ab und greift die vom Gesetzgeber ausgegebene Zielrichtung ausdrücklich auf. Ein besonderes Augenmerk wird im Rahmen der Kommentierung außerdem auf Compliance-Aspekte unter Berücksichtigung des Arbeitsrechts gelegt. Der erlesene Kreis an Autoren ermöglicht dabei eine einzigartige Verschmelzung von Wissenschaft und Praxis, die den Kommentar für beide Bereiche außerordentlich interessant macht. Der europarechtliche Hintergrund der Reform wird zudem durch eine internationale Ausrichtung des Kommentars gewürdigt, die die Umsetzungsbestrebungen der einzelnen Mitgliedstaaten untereinander und im internationalen Vergleich berücksichtigt.
Mit dem Kommentar zum GeschGehG entsteht somit ein Standardwerk, das den wissenschaftlichen Diskurs und die geheimnisschutzrechtliche Praxis nachhaltig befruchten und langfristig prägen wird.
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