Immanuel Kants Metaphysische Anfangsgrunde der Rechtslehre, 1797 als erster Teil der Metaphysik der Sitten erschienen, stellen einen Beitrag zur neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie dar. Hinsichtlich der normativen Prinzipien von Recht und Staat entwickelt Kant eine erfahrungsunabhangige, insofern metaphysische Theorie. Sie beginnt mit einem angeborenen und unverauerlichen Menschenrecht und geht dann zu den Institutionen des Eigentums und des Rechtsstaates uber. Besonders aktuell ist die Formulierung eines rechts- und friedensfunktionalen Volkerrechts und eines Weltburgerrechts. Daruber hinaus behandelt Kant auch das Ehe und Familienrecht, das Verhaltnis von Staat und Kirche und das Straf- und Begnadigungsrecht. Durch den thematischen Reichtum und die begriffliche Genauigkeit, vor allem jedoch durch die Radikalitat seiner Fragen und die Originalitat der Antworten ist Kants Rechtsdenken bis heute von hohem systematischem Rang. Die elf Beitrager dieses kooperativen Kommentars, der anlasslich des 300. Kant-Jubilaums in einer 3., uberarbeiteten Auflage erscheint, nehmen die bleibend gultigen Provokationen der Metaphysischen Anfangsgrunde" ernst. Mit Beitragen von Hans Friedrich Fulda, Otfried Hoffe, Peter Konig, Kristian Kuhl, Bernd Ludwig, Jean-Christophe Merle, Jorg Paul Muller, Terry Pinkard, Alessandro Pinzani, Robert B. Pippin, Allen W. Wood.