Demokratische Territorialstaaten besitzen die Souveranitat, uber die Verteilung ihrer Mitgliedschaftsrechte unilateral zu entscheiden. Damit werden jedoch nicht nur ihre Mitglieder, sondern auch alle Nicht-Mitglieder durch demokratisch verabschiedete Mitgliedschaftsnormen adressiert. Diese Untersuchung erortert, ob unilaterale Einwanderungsbeschrankungen ein Demokratiedefizit darstellen und argumentiert dafur, dass dies zutrifft, sofern demokratische Territorialstaaten entweder faktische Mitglieder mit sozialen oder ortsabhangigen Bindungen zu dem politischen Kollektiv oder geographischen Territorium exkludieren oder aber eine egalitaristische Verteilungsstruktur territorialer Rechte verletzen. Hierdurch versucht diese Arbeit, einen Beitrag zu leisten, demokratietheoretische und territorialrechtliche Ansatze miteinander zu verknupfen und nicht nur die politischen, sondern auch territorialrechtlichen Externalitaten staatlicher Ausschlussrechte in einer globalisierten Welt zu reflektieren.