Als Beitrag zu einer Besitzgeschichte des Klosters Fulda in Thuringen wird das gesamte altere Quellenmaterial in deutscher Ubersetzung vorgelegt. Nachdem das unter Abt Hrabanus Maurus angelegte "Thuringen-Cartular", das Kopien aller Schenkungsurkunden enthielt, bis auf ein kleines Bruchstuck verlorenging, ist der "Codex Eberhardi" unsere Hauptquelle. Unabhangig von diesem um 1160 angelegten Sammelbecken der Fuldaer urkundlichen Uberlieferung sind zwei Kopien eines Hofgerichtsurteils vom Mai 786 erhalten, die Fuldas Anspruch auf den Kirchzehnten in 116 Orten der Provinz Thuringen bestatigen. Unter Hinzuziehung jungerer Quellen zur Besitzgeschichte des Hauptklosters Fulda und seiner Propsteien konnten - unter Einschluss der Kirchenpatrozinien - die meisten Erwerbsorte der beiden Hauptquellen identifiziert und ihre Verbreitung in der beigegebenen Karte erstmals sichtbar gemacht werden.