Diese Arbeit beschaftigt sich mit der Fragestellung, ob an Erzeugnissen, die mithilfe Kunstlicher Intelligenz geschaffen werden (sog. artifizielle Erzeugnisse), de lege lata Immaterialguterrechte bestehen und ob de lege ferenda neue Leistungsschutzrechte fur diese Erzeugnisse entwickelt werden mussen. Der Fokus der gesamten Untersuchungen ist auf das Urheberrecht als zentrales Recht der Kreativitat gelegt. Jedenfalls perspektivisch kann ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf dem Gebiet der kreativen Kunstlichen Intelligenz nicht ganzlich ausgeschlossen werden.